Leitfaden Kinderschutz

Kinderschutzfragen haben in den vergangenen Jahren an gesamtgesellschaftlicher Bedeutung gewonnen. In der Gesellschaft, der Politik und der Fachöffentlichkeit besteht Einigkeit darüber, dass es Aufgabe der Eltern ist, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen, aber auch deren Pflicht, dies verantwortungsbewusst zu tun. Insbesondere Kleinkinder und Säuglinge sind darauf angewiesen, dass Eltern dieser Fürsorgepflicht nachkommen. Bei erschwerten Lebensbedingungen für die Familie (z. B. junge Elternschaft, fehlende familiäre Ressourcen, Arbeitslosigkeit, niedrige Schul- und Berufsbildung, finanzielle Not oder psychische Erkrankungen) geraten Kinder schnell aus dem Blick und stellen eine zusätzliche Quelle der Belastung dar. Erhalten Eltern in diesen sich zuspitzenden und schwierigen Lebenssituationen keine Möglichkeiten der Entlastung, kann das Kindeswohl gefährdet sein.
Unter Kindeswohlgefährdung sind Formen des Handelns und Unterlassens zu verstehen, die vorhersehbar zu erheblichen körperlichen oder geistig-seelischen Beeinträchtigungen des Kindes und seiner Entwicklung führen bzw. ein hohes Risiko dafür bergen.
Als Orientierung, was bei Anhaltpunkten für eine Kindeswohlgefährdung zu tun ist, hat das Netzwerk Frühe Hilfen zusammen mit seinen vielfältigen Partnern und Partnerinnen sowie dem Jugendamt Chemnitz einen Leitfaden Kinderschutz entwickelt. Er richtet sich vor allem an Fachkräfte von Trägern der Jugendhilfe und Personen, denen im beruflichen Kontext minderjährige Schutzbefohlene anvertraut werden.
Sind Sie in ihrem privaten Umfeld Zeuge einer Kindeswohlgefährdung geworden, finden Sie hier in Kürze Informationen zu weiteren Schritten.
Die Anzeichen für gefährdende Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen können so unterschiedlich sein, wie die Formen der Gefährdung selbst:
- Vernachlässigung,
- körperliche Gewalt,
- seelische Misshandlung,
- häusliche Gewalt,
- sexueller Missbrauch,
- unzureichender Schutz vor Gefahren durch Dritte.
Die Gefährdungen können innerhalb und außerhalb von Familien zu finden sein. Manchmal zeigen Kinder/Jugendliche erst zeitlich verzögert Symptome für die Beeinträchtigung.
Die wenigsten Auswirkungen lassen einen eindeutigen Rückschluss auf die erlebte Form der Kindeswohlgefährdung zu.
Die auffälligen Beobachtungen können sich beziehen auf die äußere Erscheinung oder das Verhalten des Kindes oder des/der Jugendlichen. Das Verhalten der Erziehungspersonen allgemein oder gegenüber dem Kind oder des/der Jugendlichen kann alarmieren oder aber die familiäre Situation wirkt unpassend bzw. verstörend. In den bereitgestellten Dokumentationsbögen zur Gefährdungseinschätzung nach Altersklassen können Sie Ihre Beobachtungen festhalten. (Downloadbereich rechts)
Nimmt eine Fachkraft des Trägers bzw. eine Person, der Schutzbefohlene anvertraut werden, Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen wahr, sucht sie unverzüglich das Gespräch mit ihrer Leitung oder einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin zur Bewertung der Anhaltspunkte, das zu dokumentieren ist.
Download
Dokumentationsbögen zur Gefährdungseinschätzung nach Altersklassen
Im Ergebnis gilt es zu entscheiden:
Polizei- oder Rettungsleitstelle informieren; zusätzlich Information an das Jugendamt!
Gefährdungseinschätzung unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft

Weiter beobachten, ggf. weitere Informationen einholen, nach festgelegtem Zeitraum wieder Einschätzung im Team - Dokumentation!

Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.