Leitfaden Kinderschutz
Akute Gefährdung - Handlungsorienierung
Eine akute Gefahr bedeutet, sofortige, konkrete Handlungsschritte einzuleiten.
Diese Form der Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn unverzügliches Tätigwerden erforderlich wird, um die körperliche Unversehrtheit sicherzustellen oder schwere bzw. bleibende körperliche Verletzungen oder Tod zu vermeiden.
Es liegen Anhaltspunkte für eine akute Kindeswohlgefährdung vor, wie z. B.:
- keine Nahrung/Flüssigkeit,
- fehlende lebensnotwendige medizinische Versorgung,
- keine oder ungeeignete Aufsichtspersonen (z. B. Personensorgeberechtigte in akuter Phase der Suchterkrankung und/oder psychischen Erkrankung),
- Suizidankündigung,
- dramatische Wohnverhältnisse (z. B. stark verschmutzte und vermüllte Wohnung),
- Kind bittet um Hilfe, will nicht mehr nach Hause,
- (wiederholt) auftretende Verletzungen (z. B. Brüche, Verbrennungen, Verbrühungen) mit unklarer oder nicht nachvollziehbarer Ursache.
Die Personensorgeberechtigten sind nicht gewillt oder in der Lage (fehlende Problemakzeptanz oder fehlende Bereitschaft), die akute Gefährdung abzuwenden oder Hilfen anzunehmen.

Rettungsdienst unter 112 oder den Polizeinotruf unter 110 informieren und Meldung an das Jugendamt (Abgabe der Fallverantwortung)!
Bei akuter Gefahr und sofortigem Handlungsbedarf ist ein persönliches Telefonat zwischen dem/der Melder/in und der Fachkraft Allgemeiner Sozialdienst (ASD) oder Fachkraft des Sozialpädagogischen Kinderschutzdienstes (KSD) zwingend erforderlich.
Der Meldebogen ist schriftlich per Fax oder E-Mail an den Sozialpädagogischen Kinderschutzdienst (KSD) zu senden. Eine qualitativ hochwertige Meldung mit möglichst konkreten Hinweisen zu den gegebenen Anhaltspunkten und bereits unternommenen Schritten erleichtert die Weiterbearbeitung im ASD/KSD, insbesondere wenn die Einschaltung des Familiengerichtes notwendig wird.
Was sollte sich die Meldeperson notieren?
- Name der Fachkraft im Jugendamt bzw. Mitarbeiter/in der Polizei oder des Rettungsdienstes,
- Uhrzeit, Datum,
- Handlungsanweisung der Fachkraft des Jugendamtes bzw. der Polizei oder des Rettungsdienstes.
Leitfaden Kinderschutz
Als Orientierung, was bei Anhaltpunkten für eine Kindeswohlgefährdung zu tun ist, hat das Netzwerk Frühe Hilfen zusammen mit seinen vielfältigen Partnern und Partnerinnen sowie dem Jugendamt Chemnitz einen Leitfaden Kinderschutz entwickelt. Er richtet sich vor allem an Fachkräfte von Trägern der Jugendhilfe und Personen, denen im beruflichen Kontext minderjährige Schutzbefohlene anvertraut werden.
mehrMeldung an das Jugendamt bei akuter Kindeswohlgefährdung
Stadt Chemnitz
Jugendamt
Bürger- und Verwaltungszentrum (Moritzhof)
Bahnhofstraße 53 | 09111 Chemnitz
Sozialpädagogischer Kinderschutzdienst
Telefon: 0371 488-5160
Fax: 0371 488-5699
E-Mail: jugendamt.kinderschutz@stadt-chemnitz.de
Allgemeiner Sozialdienst
E-Mail: jugendamt.asd@stadt-chemnitz.de
Team 1 | Team 2 | Team 3 |
---|---|---|
Tel. 0371 488-5613 | Tel. 0371 488-5638 | Tel. 0371 488-5954 |
Fax: 0371 488-5699 | Fax: 0371 488-5697 | Fax: 0371 488-5192 |
Für Meldungen von akuter Kindeswohlgefährdung nachts oder am Wochenende gibt es die Rufbereitschaft im Allgemeinen Sozialdienstes (ASD). Damit ist immer ein/e einsatzbereite/r Mitarbeiter/in des Jugendamtes erreichbar.
Telefonnummern in Notsituationen
Institution |
Rufnummer |
---|---|
Notruf Polizei |
110 |
Rettungsdienst |
112 |
Frauenhaus Chemnitz |
0172 3718116 | |
Klinikum Chemnitz gGmbH |
0371 333 0 |
DRK Krankenhaus-Rabenstein |
0371 832 0 |
Medizinische Kinderschutzhotline |
0800 1921000 |
Ev. Telefonseelsorge |
0800 1110111 |
Kath. Telefonseelsorge |
0800 1110222 |
Elterntelefon |
0800 1110550 |
Kinder- und Jugendtelefon |
116111 |
Weißer Ring e. V. |
116 006 |
Gewalt gegen Frauen |
0800 116016 |
Sexueller Missbrauch |
0800 2255530 |
Schwangere in Not (anonym und sicher) |
0800 40420 |