Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Führerschein: Neuerteilung nach Entziehung beantragen
Wurde die Fahrerlaubnis durch ein Urteil eines Gerichts oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden, um wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen zu können.
Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht gelten dieselben Vorschriften wie zur erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnis nicht "automatisch" neu erteilt wird. Vielmehr hat die Fahrerlaubnisbehörde eingehend zu prüfen, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und befähigt ist.
Unter bestimmten Umständen wird die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht. In diesen Fällen ist es wichtig, geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung zu treffen. Rund um das Verfahren der Begutachtung erhalten Sie verbindliche Informationen unter www.bast.de.
Im Falle einer Fahrerlaubnis auf Probe ist möglicherweise die Teilnahme an einem Seminar zusätzlich anzuordnen.
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.
- 149,40 Euro für die Antragstellung
- 13,00 Euro für das Führungszeugis (Beantragung in der Meldebehörde/Bürgerservice)
- 10,00 Euro für die vorläufige Fahrtberechtigung
- 5,00 Euro für die Nutzung des Passbildautomaten (Selbstbedienungsterminal)
- 6,32 Euro für Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei
- 28,60 Euro für Prüfung Weiterbildungsnachweise nach Berufskraftfahrer-Weiterbildungs-VO
- Personalausweis oder Reisepass (Original)
-
biometrisches Passbild
(Original)
entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift vor der Antragstellung des Dokuments ist zwingend erforderlich, wenn der Ausweis-Automat "Speed Capture Station" im Wartebereich der Meldebehörde in der 2. Etage genutzt wird.
-
Ausbildung in Erster Hilfe
(Original)
Nachweis über mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
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Sehtest
(Original)
2 Jahre gültig
erforderlich bei den Klassen A, A1, B/BE (bis 3,5 t zul. Gesamtmasse), AM, L
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Führungszeugnis "O" zur Vorlage bei einer Behörde
(Original)
Beantragung in der Meldebehörde/ Bürgerservice
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Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung entsprechend der Anlage 5 der FeV
(Original)
nicht älter als 1 Jahr
erforderlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, DE
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Zeugnis eines Augenarztes oder Bescheinigung eines Arztes zum Sehvermögen entsprechend Anlage 6 der FeV
(Original)
nicht älter als 2 Jahre
erforderlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
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Gutachten über Eignung unter Berücksichtigung der Anlage 5 Nr. 2 der FeV (Leistungstestung Fahrgastbeförderung)
(Original)
nicht älter als 1 Jahr
erforderlich bei den Klassen D, D1, DE, D1E
- Ggf. Vorlage der Berufskrafttahrerweiterbidlungsnachweise (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- den Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin
Antwortdokumente:
- Führerschein
Zustellung:
- Persönliche Aushändigung in der Behörde oder Zusendung durch die Bundesdruckerei (Entscheidung durch Fahrerlaubnisbebhörde)
Das Verfahren zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung weicht aufgrund seiner Komplexität stark von den sonstigen Fallbearbeitungen ab. Weitergehende Auskünfte erteilt deshalb die Fahrerlaubnisbehörde.