Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Führerschein: Namensänderung
Im Zusammenhang mit einer Namensänderung ist mitunter ein neuer Führerschein notwendig.
Ein neuer Führerschein wird benötigt, wenn nach einer zweiten Heirat der Führerschein auf den vorherigen Ehenamen ausgestellt ist.
Ist der Führerschein auf den Geburtsnamen ausgestellt, gilt nach einer Heirat der Führerschein weiterhin, wenn der Geburtsname im Personalausweis erkenntlich ist.
Wenn der Geburtsname wieder angenommen wird und der Führerschein auf den Ehenamen ausgestellt war, ist es zu empfehlen, einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Der Personalausweis enthält nur den Geburtsnamen. Deshalb besteht hier keine Verbindung mehr zwischen dem vorherigen und jetzigen Namen.
- 34,30 Euro für die Antragstellung
- 10,00 Euro für die vorläufige Fahrtberechtigung
- 5,00 Euro für die Nutzung des Passbildautomaten (Selbstbedienungsterminal)
- 6,32 Euro für den Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei
- 9,52 Euro für den Expressversand durch die Bundesdruckerei
- Personalausweis oder Reisepass (Original)
-
Urkunde über die Namensänderung
(Original)
Nur erforderlich, wenn die Namensänderung noch nicht im Personalausweis oder Reisepass steht. -
biometrisches Passbild
(Original)
entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift vor der Antragstellung des Dokuments ist zwingend erforderlich, wenn der Ausweis-Automat "Speed Capture Station" im Wartebereich der Meldebehörde in der 2. Etage genutzt wird.
- bisheriger Führerschein (Original)
-
Registerauszug Fahrerlaubnisbehörde
Entfällt, wenn die letzte Führerscheinausstellung in der Stadt Chemnitz erfolgte oder bereits ein EU-Kartenführerschein erteilt wurde.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin
Antwortdokumente:
- Führerschein
Zustellung:
- Persönliche Aushändigung in der Behörde,
- Abholung durch Bevollmächtigung
- Zusendung durch die Bundesdruckerei
Bei der Abholung muss das alte Dokument vorgelegt werden!
§ 73 FeV