Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Führerschein: Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung.
Fahrerlaubnisse werden in bestimmten Klassen erteilt und können in bestimmten Fällen befristet werden.
Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein oder Ersatzbescheinigung) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes der Antrag am Nebenwohnsitz gestellt werden.
44,70 Euro Antragstellung
6,32 Euro Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei
optional:
- 5,00 Euro Nutzung des Passbildautomaten (Selbstbedienungsterminal)
- 13,00 Euro Führungszeugnis (Beantragung in der Meldebehörde/Bürgerservice)
- 10,00 Euro Vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung (VNF)
- 37,90 Euro bei Ausstellung einer Fahrerqualifikationskarte nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (FQN)
- Fahrschulausbildungsvertrag oder sonstiger Nachweis ausgestellt durch die ausführende Fahrschule (Original)
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (Original)
-
biometrisches Passbild
(Original)
entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift vor der Antragstellung des Dokuments ist zwingend erforderlich, wenn der "Ausweis-Automat" Speed Capture Station im Wartebereich der Meldebehörde in der 2. Etage genutzt wird.
-
Zustimmungserklärung mit Unterschrift des Sorgeberechtigten, wenn dieser nicht bei Antragstellung an Amtsstelle erscheinen kann
(Original)
nur erforderlich bei Antragstellern unter 18 Jahren
-
Nachweis über das Sorgerecht
(Original)
bei alleinigem Sorgerecht: z.B. Negativattest des Jugendamtes (nicht älter als 3 Monate), Scheidungsurteil o.a.
gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern: gemeinsame Sorgeerklärung (erfolgt beim Jugendamt), Geburtsurkunde o.a.
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (Kopie)
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Ausbildung in Erster Hilfe
(Original)
Nachweis über mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
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Sehtest
(Original)
erforderlich für die Klassen A, B, BE, M, L, T
2 Jahre gültig
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Bescheinigung über ausreichendes Sehvermögen nach Anlage 6 der FeV
(Original)
erforderlich für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE oder wenn der Sehtest nicht bestanden wurde
bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre
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Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV
(Original)
erforderlich für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
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Bescheinigung der Eignunguntersuchung hinsichtlich besonderer Anforderungen nach Anlage 5 der FeV
(Original)
(psycho-physische Leistungstestung hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsvermögen, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsvermögen)
erforderlich für die Klassen D1, D1E, D, DE
bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
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Bescheinigung der geistigen und körperlichen Reife im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung nach Anlage 10 der FeV
(Original)
erforderlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE bei der Ausnahme vom Mindestalter im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer/ Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem sonstigen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
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Führungszeugnis Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde
(Original)
nur erforderlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE
Beantragung in der Meldebehörde/ Bürgerservice
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Urkunde über die abgeschlossene Grundqualifikation (IHK-Urkunde) oder Weiterbildung (5 Nachweise) nahc § 5 Abs. 2 Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung
(Original)
nur erforderlich bei Ausstellung einer Fahrerqualifikationskarte (FQN)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- durch den Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin
Prüfbescheinigung:
- Aushändigung einer Prüfbescheinigung durch den Prüfer nach erfolgreicher Befähigungsprüfung, Diese gilt 3 Monate.
Kartenführerschein:
- Zusendung durch die Bundesdruckerei