Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Wunschkennzeichen reservieren
Das amtliche Kennzeichen stellt eine einheitliche Registriernummer für ein Fahrzeug dar.
Die Reservierung eines bestimmten Wunschkennzeichens ist online oder durch persönliche Vorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde Chemnitz möglich. Ein Wunschkennzeichen kann für 6 Monate reserviert werden. Aus der Reservierung kann kein Rechtsanspruch auf die spätere Zuteilung abgeleitet werden.
Neu ab dem 02.01.2025:
Die Online-Reservierung erfolgt ausschließlich über das iKfz-Portal der Kfz-Zulassungsbehörde Chemnitz. Die laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zu erhebende Gebühr von 2,60 EUR ist bei Online-Reservierung sofort zu entrichten. Wird das Kennzeichen innerhalb der Reservierungsdauer von 6 Monaten nicht in Anspruch genommen, verfällt die Reservierung. Sobald das Kennzeichen im Portal wieder verfügbar ist, kann es erneut reserviert werden. Alternativ kann die Verlängerung der Kennzeichenreservierung durch Vorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden.
Die Kfz-Zulassungsbehörde nimmt telefonisch oder per E-Mail keine Verlängerung einer Reservierung vor.
Zum Auswählen und Reservieren eines Wunschkennzeichens klicken Sie bitte auf der rechten Seite auf den Button "Online beantragen"!
- Bei Online-Reservierung: PayPal, Mastercard oder Visacard
- Bei Vorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde: Bar- und EC-Zahlung
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Sie können den Vorgang auch direkt ONLINE auslösen.
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Hinweis zur Online-Reservierung:
- eiD und Registrierung am iKfz-Portal sind nicht notwendig
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
§ 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)