Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Reisepass: Vorläufigen Reisepass beantragen
Wenn ein Reisepass im normalen Antragsverfahren nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann, ist die Beantragung eines Expressreisepasses möglich. Die Herstellung des Expressreisepasses dauert in der Regel 3 Werktage. Nur wenn dieser Zeitraum von der Antragstellung bis zum Reiseantritt nachweislich nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Alle Deutschen, die in Chemnitz ihren Hauptwohnsitz haben, können einen vorläufigen Reisepass im Bürgeramt der Stadtverwaltung beantragen.
Der vorläufige Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen. Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich.
Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.
Ein vorläufiger Reisepass kann auch von einer Meldebehörde ausgestellt werden, in deren Gebiet der Antragsteller nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. In diesem Fall muss durch die Behörde jedoch eine Passermächtigung vom Hauptwohnsitz eingeholt werden. Die Gebühr verdoppelt sich in diesem Fall.
Die Aufnahme des Passfotos und der Unterschrift (biometrische Daten) können Sie selbst vor Antragstellung des Dokumentes im Bürgerhaus am Wall vornehmen. Dafür steht Ihnen im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes in der 2. Etage der "Ausweis-Automat" Speed Capture Station zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 5,00 EUR - ab 01. Mai 2025 6,00 EUR. Weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt rechts unter Formulare.
Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!
- Bar
- EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
- Bisheriger Reisepass oder Ausweisdokument (Original)
-
Biometrisches Passbild
(Original)
Entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei; neu; Maße: 3,5 x 4,5 cm ohne Rand
Ab 01.05.2025 dürfen nur noch Passbilder in digitaler Form im zertifizierten Verfahren verwendet werden. Die Gebühr beträgt dann 6,00 EUR.
-
Reiseunterlagen
(Original)
Nachweis, dass die Zeit nicht für die Ausstellung eines Expressreisepasses ausreicht. -
Nachweis der aktuellen Namensführung (Geburts- oder Heiratsurkunde, Namenserklärung)
(Original)
Es ist der Nachweis zur aktuellen Namensführung vorzulegen. Zur Anerkennung ausländischer Urkunden gelten besondere Anforderungen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718#content_1
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Vorläufiger Reisepass
Zustellung:
- Persönliche Abholung
- Abholung durch Bevollmächtigten mit formloser Vollmacht
kurzfristige Ausstellung nur im Bürgerhaus am Wall, sonst am nächsten Arbeitstag
- Passgesetz
- Passverwaltungsvorschrift
- Passverordnung
Bundesdruckerei - Häufige Fragen zu Personalausweis und Reisepass
http://www.bundesdruckerei.de
Bundesministerium des Innern - Informationen über Pässe und Ausweise
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html;jsessionid=1E087B1682456871C5845E2394E1778A.live861
Reiseinformationen, Auswärtiges Amt
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html