Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Gewerbe abmelden
Eine Gewerbeabmeldung ist vorzunehmen, wenn
- der Betrieb innerhalb der Gemeinde aufgegeben oder
- die Rechtsform geändert
Hinweis: Wenn der Gewerbebetrieb in eine andere Gemeinde verlegt wird, ist eine Gewerbeabmeldung und bei Aufnahme der Tätigkeit in der anderen Gemeinde eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
22,00 Euro
- Bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- Gewerbeabmeldung (Original)
-
Erklärung zur Übereinstimmung mit der anzeigenden Person
nur erforderlich bei "Online beantragen" über Amt 24 -
Personalausweis oder Reisepass
Bei der persönlichen Antragstellung durch Vorlage im Original, andernfalls durch Übersendung einer Farbkopie. -
Vollmacht bei Vertreter
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Anzeigende nicht selbst vorspricht.
Wenn die Vollmacht nicht in deutscher Sprache verfasst ist, ist eine Übersetzung vorzulegen. -
Aufenthaltstitel
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Anzeigende nicht Staatsangehöriger eines EU-Landes ist.
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache
- schriftlich per Post
- per E-Mail (gewerbe@stadt-chemnitz.de) durch Anhängen des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE über das Amt24-Portal ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular von der anzeigenden Person zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
- Für eine schnelle Bearbeitung ist die Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Mailadresse notwendig.
Hilfe bei der Beantragung:
- A-F, M, Q, X-Z: 0371 488-3163
- G-L, O, P: 0371 488-3169
- N, R-W: 0371 488-3124
Die Buchstaben beziehen sich auf den Familienname bzw. Firmenname bei juristischen Personen.
- Online beantragen (Amt24): 0371 488-3169
Antwortdokumente:
- Bestätigte Gewerbeanzeige
- Gebührenbescheid bei schriftlicher Anzeige
Zustellung:
- per Post
- Persönliche Anholung
- Abholung durch einen Bevollmächtigten mit Vollmacht
Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 GewO
- § 14 Abs. 1 GewO
- § 15 Abs. 1 GewO
- Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV)
Gegen den Gebührenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Gegen die Verweigerung einer Bestätigung der Gewerbeanzeige kann Feststellungsklage erhoben werden.
Der Betriebssitz ist jetzt in einer anderen Stadt, wird das an ihre Behörde gemeldet?
Das Gewerbe soll im Nebenerwerb betrieben werden. Muss da eine Abmeldung erfolgen?
Der Umzug in eine andere Stadt ist erfolgt, muss ich dies melden?
Soll der Betriebssitz auf der früheren Wohnanschrift in Chemnitz bleiben, so kann die neue Wohnanschrift der Behörde formlos mitgeteilt werden.