Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kultur: Förderung von Stadtteilfesten beantragen und abrechnen
Stadtteilfeste sind ein wichtiger Bestandteil der vielfältigen sozialen und kulturellen Angebote auf Stadtteilebene und im Wohnquartier. Sie fördern die Identifikation der Menschen mit ihrem Umfeld, Nachbarschaften, regionale Netzwerke und damit die Lebensqualität der Chemnitzerinnen und Chemnitzer.
Entsprechend der "Verwaltungsrichtlinie Stadtteilfeste" können Aufwendungen für die Durchführung von Stadtteilfesten in den 31 Chemnitzer Stadtteilen ohne Ortschaftsverfassung beantragt werden. Insbesondere werden Veranstaltungen mit generationsübergreifendem und integrativem Charakter gefördert.
Die beantragten Feste sollen:
- in ihrer Zielstellung die breite Öffentlichkeit, alle Generationen, soziale Gruppen und Menschen mit Migrationshintergrund erreichen;
- Möglichkeiten für die künstlerisch-kreative Eigenbetätigung und für bürgerschaftliches Engagement erschließen und fördern;
- Vernetzungen im Stadtteil sowohl der dort lebenden Menschen, als auch von Vereinen, Initiativen, Bildungseinrichtungen, der Wirtschaft und des lokalen Handwerks fördern.
Die Stadtverwaltung beurteilt die Anträge nach folgenden Kriterien:
- Beitrag zur Vernetzung im Stadtteil
- anstehende Jubiläen
- akquirierte Eigenmittel
- Förderung in den vorangegangenen drei Jahren (auch der Höhe nach)
- Insgesamt zur Verfügung stehendes Budget
Stadtteilfeste können in Stadtteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern mit bis zu 1.000 Euro und in Stadtteilen mit über 10.000 Einwohnern mit bis zu 1.500 Euro gefördert werden. In besonderen Fällen sind abweichende Einzelentscheidungen möglich. Je Stadtteil ist pro Jahr nur eine Förderung möglich.
Die Beantragung ist bis zum 15. Februar des laufenden Jahres möglich. Über später gestellte Anträge und möglicherweise vorliegende Restmittel wird zum 31.05. des laufenden Jahres in einer zweiten Runde im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden.
Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich drei Monate nach Ende des Zuwendungszeitraums für die geförderte Maßnahme, aber spätestens bis zum Ende des I. Quartals des Folgejahres, zu erbringen.
- Antragsformular (Original)
- Verwendungsnachweis (Original)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Der Antragsteller erhält nach Förderentscheidung einen Bescheid mit Festlegungen zum Auszahlungszeitpunkt.
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Bei Beantragung nach dem 15.02. des laufenden Jahres wird über eine Förderung auf Basis möglicherweise vorliegender Restmittel bis zum 31.05. entschieden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, sie ist eine freiwillige Leistung der Stadt Chemnitz. Weiterhin führen einmal gewährte Zuwendungen nicht zu einem Rechtsanspruch auf Förderung in den Folgejahren.