Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kind an weiterführender Schule (Oberschule oder Gymnasium) anmelden
Grundschüler der Klassenstufe 4 erhalten eine Bildungsempfehlung für eine weiterführende Schule. Die Bildungsempfehlung ist Grundlage für den weiteren Bildungsweg: Oberschule oder Gymnasium. Die Anmeldung hat direkt bei der jeweiligen Schule zu erfolgen.
- Erteilung Bildungsempfehlung durch Grundschule am:
14. Februar 2025 - Anmeldung an Oberschule/Gymnasium bis:
07. März 2025 - Bescheid von der aufnehmenden Schule bis:
16. Mai 2025
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule.
Die Schüler der vierten Klasse erhalten in diesem Schuljahr ihre Bildungsempfehlung am 14. Februar 2025.
Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt bevorzugt postalisch an der Erstwunschschule. Dazu melden Sie Ihr Kind bis zum 07. März 2025 an der gewünschten Oberschule oder Gymnasium an.
Sie erhalten als Nachweis von der Schule eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch unbedingt erforderlich.
Besucht Ihr Kind zurzeit eine Grund- oder Förderschule in freier Trägerschaft oder wünschen Sie eine Aufnahme am Gymnasium ohne die entsprechende Bildungsempfehlung, ist eine persönliche Anmeldung vor Ort unter Vorlage aller benannten Unterlagen erforderlich, um das Aufnahmeverfahren für Ihr Kind zu besprechen. Dazu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin an der Erstwunschschule.
Falls Ihr Kind zurzeit eine Grund- oder Förderschule in freier Trägerschaft besucht, legen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis gemäß Masernschutzgesetz vor.
Der Aufnahmebescheid wird von der jeweiligen Schule am 16. Mai 2025 erteilt.
Formulare
-
Anmeldeformular zur Anmeldung an weiterführender Schule
(Original)
Das Formular wird durch die Grundschule ausgereicht. - Bildungsempfehlung (Original)
- Halbjahresinformation Klasse 4 (Kopie)
-
Jahreszeugnis Klasse 3
(Kopie)
Nur erforderlich bei Anmeldung an einem Gymnasium. - Geburtsurkunde (Kopie)
- ggf. Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf (Kopie)
- ggf. Nachweis Alleinsorgeberechtigung (Kopie)
- Personensorgeberechtigte/r
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt bevorzugt postalisch an der Erstwunschschule.
Weitere Hinweise:
- Das Anmeldeformular ist von beiden Eltern, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben, zu unterschreiben.
Hilfe bei der Beantragung:
- Oberschule bzw. Gymnasium, welche/s besucht werden soll
- Bescheid zur Aufnahme Oberschule bzw. Gymnasium
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Sächsisches Schulgesetz
- Schulordnung Grundschulen
- Schulordnung Ober- und Abendoberschulen
- Schulordnung Gymnasien
- VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2024/25
Gegen den Bescheid zur Aufnahme an einer weiterführenden Schule kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erlassenden weiterführenden Schule bzw. beim Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz, einzulegen.
Auf dem Anmeldeformular sind zwingend ein Zweit- bzw. Drittwunsch anzugeben.
Unter welchen Voraussetzungen wird die Bildungsempfehlung Oberschule bzw. Gymasium erteilt?
Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird weiterhin erteilt (orientierenden Charakter), wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkundeunterricht 2,0 und besser sowie keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet ist.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, ergeht eine Bildungsempfehlung für die Oberschule.
Kann mein Kind auch ohne Bildungsempfehlung Gymnasium an einem Gymnasium angemeldet werden?
Die Bildungsempfehlung Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist und keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet ist. In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Die Bildungsempfehlung hat nach einer Neuregelung in Sachsen nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch mit einer Bildungsempfehlung Oberschule können Eltern ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. In diesem Fall wird durch das Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch im Zeitraum 11. bis 20. März 2025 vereinbart. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien neben der Bildungsempfehlung sind das zuletzt erteilte Schulzeugnis und die schriftliche Leistungserhebung.
Die schriftliche Leistungserhebung findet am 11. März 2025 statt. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die für die Bildungsempfehlung entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern in einer Frist von drei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.
Zu welchen Zeiten kann ich mein Kind anmelden?
Die Zeiten zur Anmeldung findet man unter https://www.chemnitz.de/ oder auf Nachfrage direkt bei den Schulen.