Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Zuwendungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege und Träger der freien Jugendhilfe beantragen und abrechnen (Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit)
Die Stadt Chemnitz gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen in den Förderbereichen Leistungen der freien Jugendhilfe, soziale sowie sozialmedizinische Dienste mit dem Ziel:
- soziale Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen,
- individuelle Notlagen, Benachteiligungen und Ausgrenzungen abzubauen,
- das friedliche und demokratische Miteinander im kommunalen Gemeinwesen zu erhalten.
Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht weder dem Grunde noch der Höhe nach, auch wenn in der Vergangenheit Zuwendungen gewährt worden sind.
Investitionen werden nach dieser Richtlinie nicht gefördert.
Formulare
- Antragsformular
- Personalblatt zum Antrag für soziale Dienste ohne Landesförderung
- Personalblatt Jugendamt
- Abrechnungsformular
- Sozialamt/Jugendamt: Zwischenabrechnung
- Gesundheitsamt: Zwischenabrechnung
- Sozialamt: Sachbericht
- Jugendamt: Sachbericht § 11-14, 16 SGB VIII
- Jugendamt: Sachbericht § 12 SGB VIII - ohne Personalkostenförderung
Downloads
- Bearbeitungshinweise
- Datenschutzblatt Sozialamt (FRL-JSG) - Beschäftigte
- Datenschutzblatt Sozialamt (FRL-JSG) - Honorarkräfte und Ehrenamtliche
- Datenschutzblatt Jugendamt (FRL-JSG) - Beschäftigte
- Datenschutzblatt Jugendamt (FRL-JSG) - Honorarkräfte und Ehrenamtliche
- Datenschutzblatt Gesundheitsamt (FRL-JSG) - Beschäftigte
- Datenschutzblatt Gesundheitsamt (FRL-JSG) - Honorarkräfte und Ehrenamtliche
-
Antragsformular
(Original)
weitere Unterlagen (gemäß Nr. 5 des Antragsformulares) -
Abrechnungsformular
(Original)
weitere Unterlagen (gemäß Nr. 4 des Abrechnungsformulars) - Zwischenabrechnung (Original)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Abgabe während der Öffnungszeiten am Empfang
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5531; 0371 488-5545 (Sozialamt)
- Telefon: 0371 488-5345; 0371 488-5316 (Gesundheitsamt)
- Telefon: 0371 488-5663; 0371 488-5137 (Jugendamt)
zusätzlich für das Jugendamt:
- fachspezifische Regelungen des Jugendamtes zur Förderung der freien Jugendhilfe auf der Grundlage der §§ 72 und 74 SGB VIII (Beschluss B-062/2018)
- Regelungen des Jugendamtes zur Bemessung der Eigenleistungen bei der Förderung von Projekten freier Träger der Jugendhilfe unter Beachtung des § 74 SGB VIII gemäß der FRL-JSG der Stadt Chemnitz (Beschluss B-086/2016)
Bitte die Informationsblätter zum Datenschutz beachten.