Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Parkausweis für Schwerbehinderte (blauen Parkausweis) beantragen
Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die sie berechtigt, an Stellen zu parken, an denen sonstigen Verkehrsteilnehmern das Parken nicht erlaubt ist.
Der blaue Parkausweis ist euroweit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken
- auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichnet sind.
Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
- über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
- über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
- in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,
- ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
- auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.
Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Beantragen können den blauen Parkausweis
- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG"
- Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie
- blinde Menschen mit Merkzeichen "Bl"
Hinweis:
Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
Zudem besteht für diese Personen die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen.
Hinweis:
Ohne einen blauen Parkausweis gibt es spezielle Ausnahmegenehmigungen für:
- Menschen ohne Hände oder Arme,
- kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m oder weniger und
- Menschen, die eine Gurt- oder Helmbefreiung benötigen.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde (Original)
-
Nachweis, dass Voraussetzungen erfüllt sind
(Kopie)
Der Nachweis kann z. B. durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides erfolgen. - Lichtbild (Original)
-
Alter Parkausweis
(Original)
Nur erforderlich, wenn eine Verlängerung beantragt wird.
- schriftlich per Post
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen wie ein digitales Foto
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: tiefbauamt.verkehrsbehoerde@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Bescheid (Ausnahmegenemigung)
- Parkausweis
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
3 Monate
Rechtsgrundlage:
§ 42a VwVfG
- § 46 StVO
- VwV-StVO
- VwV Parkerleichterungen, sog. "Sachsenerlass"
Gegen den Bescheid kann Widerspruch an der jeweils zuständigen Stelle erhoben werden.
- Sozialamt der Stadt Chemnitz
Abt. Soziale Leistungen – Behinderten- und Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld,
Bahnhofstraße 53
09111 Chemnitz
Tel:: 0371/488-5055 bzw. 5077