Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Eheschließung anmelden
- Die Eheschließung kann beim Standesamt des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden.
- Die Anmeldung sollte persönlich von beiden Verlobten durchgeführt werden.
- Ist einer der Verlobten verhindert, kann die Anmeldung auch mit einer Vollmacht allein angemeldet werden.
- Der Standesbeamte hat die Aufgabe, die Unterlagen darauf zu prüfen, dass kein Ehehindernis vorliegt. Dementsprechend sollte ausreichend Zeit für die Anmeldung der Eheschließung eingeplant werden. Bei der Anmeldung können bereits Gebühren anfallen.
- Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig.
- Welche Unterlagen und Urkunden bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig.
- Sollte einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland geboren oder geschieden worden sein, ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich.
- Ebenso ist eine Vorsprache im Standesamt erforderlich, wenn die Eheschließung im Ausland stattfinden soll.
Downloads
Anmeldung Eheschließung:
- 60,00 - 130,00 Euro
Durchfürhung Eheschließung:
- 20,00 Euro Eheschließung am Amtssitz während der Öffnungszeiten
- 80,00 Euro Eheschließung am Amtssitz außerhalb der Öffnungszeiten
- 100,00 Euro Eheschließung außerhalb des Amtssitzes während der Öffnungszeiten
- 120,00 Euro Eheschließung außerhalb des Amtssitzes außerhalb der Öffnungszeiten
Ausfertigung Eheurkunde:
- 15,00 Euro
Die Gebühren richten sich nach dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis
Hinzu kommen Kosten für die Nutzung von Trauräumen außerhalb der Dienststellen der Stadt Chemnitz, die durch den Eigentümer erhoben werden. Weiterhin können Auslagen entstehen.
- Personalausweis bzw. Reisepass von beiden Verlobten (Original)
-
Meldebescheinigung/ Aufenthaltsbescheinigung
(Original)
- ist nur erforderlich, wenn Chemnitz nicht der Hauptwohnsitz ist
- wird von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes ausgestellt
- darf nicht älter als 4 Wochen sein
-
Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
(Original)
- Vollmacht eines Verlobten, wenn der andere Partner die Anmeldung allein vornimmt oder
- Vollmachten beider Verlobter, wenn die Anmeldung der Eheschließung durch einen Vertreter erfolgen soll.
-
Geburtsurkunde oder beglaubigte Ablichtung/ beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister
(Original)
- Geburtsurkunde: nur in den Fällen ausreichend, wenn der Beteiligte in Chemnitz bzw. Karl-Marx-Stadt geboren ist und die Eheschließung in Chemnitz stattfinden soll.
- beglaubigte Ablichtung/ beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister (erhältlich beim jeweiligen Geburtsstandesamt)
-
Nachweis der Staatsangehörigkeit
(Original)
- gilt nur für deutsche Staatsangehörige, die nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde oder Urkunde über den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher, Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- bei Nichtdeutschen durch: Reisepass, Reiseausweis, Bescheinigung der Heimatbehörde
-
Heiratsurkunde der letzten Ehe mit dem Vermerk der Auflösung der letzten Ehe oder Heiratsurkunde der letzten Ehe und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
(Original)
erforderlich, wenn die Verlobten bereits verheiratet waren -
Geburtsurkunde der Kinder bzw. gleichwertiger Geburtsnachweis, wenn das Kind außerhalb des Bundesgebietes geboren ist
(Original)
erforderlich, wenn die Verlobten bereits gemeinsame Kinder haben -
Nachweis über die Vaterschaft bzw. Mutterschaft
(Original)
erforderlich, wenn die Verlobten bereits gemeinsame Kinder haben -
Nachweis über die gemeinsame Sorge
(Original)
erforderlich, wenn die Verlobten bereits gemeinsame Kinder haben -
Beschluss des Familiengerichts über die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
(Original)
erforderlich, wenn einer oder beide Partner noch nicht volljährig sind
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
- Antrag wird in der Behörde durch den Standesbeamten aufgenommen.
Hilfe bei der Antragstellung:
- E-Mail: heiraten@stadt-chemnitz.de
Im Rahmen des vereinbarten Termins erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort. Bei spontanen Vorsprachen kann eine sofortige Bearbeitung nicht garantiert werden. Der Verweis auf einen späteren Termin ist möglich.