Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Führerschein: Internationalen Führerschein beantragen
Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein. Er wird zum Nachweis der Fahrberechtigung überwiegend in Drittstaaten außerhalb der EU- und EWR-Staaten benötigt. Aktuelle Informationen, ob ein Internationaler Führerschein im Reiseland tatsächlich mitzuführen ist, kann beim Reiseveranstalter, dem Auswärtigen Amt oder einem Automobilklub erfragt werden.
Der Internationale Führerschein wird, mit wenigen Ausnahmen, für 3 Jahre ausgestellt.
Voraussetzung für die Ausstellung ist das vollendete 18. Lebensjahr und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster (EU-Kartenführerschein). Liegt diese Voraussetzung nicht vor, muss zunächst ein Ersatzführerschein beantragt werden.
Downloads
16,00 Euro
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Personalausweis oder Reisepass
(Original)
Bei einer Bevollmächtigung sind der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.
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Vollmacht
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint.
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biometrisches Passbild
(Original)
entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Das Passbild ist in Papierform vorzulegen. Das Selbstbedienungsterminal kann leider nicht genutzt werden
- EU-Kartenführerschein (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht (nur bei Vorlage des Originalführerscheines möglich)
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin
Antwortdokumente:
- Internationaler Führerschein
Zustellung:
- Wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ausgestellt und ausgehändigt.