Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Geburtsurkunde, beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister beantragen
Beantragt werden kann die Ausstellung der Geburtsurkunde, eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister oder die Auskunft der Geburtszeit einer bereits beurkundeten Geburt. Diese werden bei dem Standesamt ausgestellt, welches die Geburt beurkundet hat.
Das Geburtenregister (Geburtenbuch) enthält alle Angaben, die im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen wurden. Das sind Angaben zur Geburt (Geburtszeit) und zusätzliche Angaben zu den Eltern sowie spätere Änderungen wie beispielsweise Adoption oder Namensänderung.
Weiterhin sind die Fortführungsfristen zu beachten. Das Geburtsregister verbleibt 110 Jahre im Standesamt (taggenau). Anschließend ist das Stadtarchiv zuständig.
1 Urkunde/ beglaubigte Abschrift: 15,00 Euro
jede weitere Ausfertigung bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00 Euro
Die Gebühren richten sich nach dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis.
Der Versand der Unterlagen erfolgt mittels einfachem Brief. Für gesondert gewünschte Versandarten entstehen ggf. entsprechende Auslagen.
Weitere Kosten können bei der Inanspruchnahme von Diensten verschiedener Drittanbieter entstehen.
- Barzahlung
- EC-Karte
- Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides (bei Beantragung per Post oder online)
- Antrag (Original)
- Personalausweis bzw. Reisepass (Kopie)
-
Nachweis berechtigtes Interesse
(Original)
Das berechtigte Interesse muss nur dann nachgewiesen werden, wenn der Urkundenanforderer mit den Angaben in der angeforderten Urkunde nicht identisch ist. -
Vollmacht
(Original)
Nur erforderlich bei der Beantragung durch einen Vertreter.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Der Vorgang kann direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
- schriftlich per E-Mail oder Post
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
Weitere Hinweise:
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller Unterlagen ein.
Antwortdokumente:
- Urkunde mit Angaben von Geburtsdatum, -zeit und -ort oder
- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister
Zustellung:
- Persönliche Abholung,
- per Post,
- Abholung durch Bevollmächtigten
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 4 Monaten zu rechnen. Bitte sehen Sie vor Ablauf der Bearbeitungszeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.
- Personenstandsgesetz
Kann ich auch nur die Auskunft meiner Geburtszeit beantragen?
Die genaue Zeit Ihrer Geburt (Stunde, Minute) ist im Geburtenregister eingetragen. Mit dem Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister oder einer Geburtsurkunde erfahren Sie somit Ihre genaue Geburtszeit. Die Auskunft der Geburtszeit ist somit immer an die Ausstellung einer Urkunde/Registerauskunft geknüpft.