14.11.2024
Pressemitteilung 789

Stabile Abfallgebühren für 2025 und 2026


Nachhaltigkeit und Effizienz im Focus

Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung die geänderte Abfallsatzung und die Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Chemnitz ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.

Die Satzungen gelten für die Jahre 2025 und 2026. Die Abfallgebühren bleiben für die nächsten zwei Jahre stabil.

„Wir sind stolz darauf, unseren Bürgerinnen und Bürgern auch in den kommenden zwei Jahren stabile Abfallgebühren anbieten zu können”, führte Marcus Kropp der Betriebsleiter des zuständigen Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes der Stadt aus.

Die Gebühr setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • die Haushaltsgrundgebühr
  • die Regelentsorgungsgebühr und
  • die Massegebühr

Die Grundgebühr pro Haushalt beträgt 39,60 Euro im Jahr. Das entspricht einer monatlichen Grundgebühr pro Haushalt von 3,30 Euro.

Die Regelentleerungsgebühr für Rest- und Bioabfall bleibt ebenfalls stabil. Die Gebühr bestimmt sich nach der Anzahl der aufgestellten Abfallbehälter pro Grundstück, dem Abfallbehältertyp (zugelassene Abfallbehältergrößen) und dem jeweils beauftragten Leerungsturnus. Darin enthalten ist auch die einmal jährlich kostenfreie Sperrabfallentsorgung.

Der für die Kalkulation der Abfallgebühren gültige Zeitraum endet am 31. Dezember 2024.

Für das Folgejahr ist deshalb eine neue Kalkulation zu erstellen. Im Ergebnis führt dies zu insgesamt stabilen Gebühren und einer geringen Anpassung der Gebührensätze für HTMV-Abfälle und Vollservice. Die einzelnen Gebühren für die Inanspruchnahme des Vollservice wurden neu kalkuliert und auf volle Cent-Beträge abgerundet.

Das konsequente Vorgehen bei erhöhten Störstoffanteilen in den Fraktionen Bioabfall und Papier, Pappe und Kartonagen wird fortgesetzt.

Die gesetzlichen Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Verwertung von Bioabfällen sind umzusetzen (max. Fremdstoffanteil von 0,5 Prozent als Voraussetzung für Behandlung der Bioabfälle). Biotonnen mit nicht kompostierfähigen Fremdstoffen (insbesondere Kunststofftüten, Glas, Metalle, Restabfälle) werden nicht geleert bis der Anschlusspflichtige eine Nachsortierung durchgeführt oder die (gebührenpflichtige) Entsorgung der Inhalte der Biotonnen als Restabfall beauftragt hat.

Ebenso sind die Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Erfassung von Papier, Pappe, Kartonagen als Voraussetzung für das Recycling umzusetzen. Hier erfolgt die Verfahrensweise analog Störstoffe im Bioabfall.

Die fachgerechte und konsequente Trennung und Sortierung von Abfällen hilft der Umwelt und spart Gebühren.

Informationen zur Abfalltrennung und zur Reduzierung von Abfällen unter
www.ASR-Chemnitz.de.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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