Bekanntmachung

des Umlegungsausschusses der Stadt Chemnitz

Der Umlegungsausschuss der Stadt Chemnitz gibt bekannt (Beschluss 2/99/749):

 

In der Umlegungsangelegenheit betreffend das

Umlegungsgebiet 21 – „Karree 17“,
Chemnitz, Gemarkung Chemnitz


hat der Umlegungsausschuss der Stadt Chemnitz in seiner 1. Sitzung am 1. Oktober 2024 Folgendes beschlossen:

Das mit Beschluss des Umlegungsausschusses der Stadt Chemnitz Nr. 2/99 vom 09.03.1999 nach §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitete Umlegungsverfahren 21 – „Karree 17“ wird eingestellt.

Die im Gebiet gelegenen Flurstücke der Gemarkung Chemnitz sind nachfolgend aufgeführt:

1153, 1153b, 1153c, 1153e, 1153f, 1153g, 1153h, 1153i, 1153k, 1153l, 1153m, 1154, 1154b, 1154c, 1154d, 1154e, 1154f, 1154g, 1154h, 1154i, 1154k, 1154l, 1154m, 1155, 1155a, 1155b, 1155c, 1155d, 1155e, 1155f, 1155g, 1155h, 1155i und 1155k.
 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den o.g. Beschluss kann innerhalb von sechs Wochen seit der Bekanntmachung ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 217 BauGB) bei der Stadt Chemnitz, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz gestellt werden.

 


Chemnitz, 19. November 2024

 

 

gez. Miko Runkel
Vorsitzender des Umlegungsausschusses

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